Wenn Sie bereits Mandant bei uns sind und Sie deswegen unsere Leistungen guten Gewissens weiterempfehlen können wäre dies eine große Freude für uns, welche wir Ihnen gerne zurückgeben!
Die Berechnung der Gebühren für Steuerberater erstellt der Gesetzgeber in der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Der Gebührenrahmen beträgt für Finanzbuchhaltungen 2/10 bis 12/10 des Gebührenrahmens nach der Tabelle "C". Bei einem Jahresumsatz von z.B. Euro 100.000,- beträgt die monatliche Buchhaltungsgebühr zwischen Euro 30,- (2/10) und Euro 180,- (12/10).
Wenn Sie lieber auf der sicheren Seite sein wollen, gibt es für unsere Buchhaltungs- und Lohnmandanten auch die Möglichkeit einer all-inclusiv Vereinbarung.
Sie bestimmen, was darin enthalten sein soll.
Wählen Sie aus den folgenden Bereichen aus:
Wir machen uns für Sie bezahlt!